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BGH hebt Verbot von Anti-Nazi-Symbolen auf

 
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Bleistiefel



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BeitragVerfasst am: 15.03.2007, 16:01    Titel: BGH hebt Verbot von Anti-Nazi-Symbolen auf

Hallo Leute,

Zitat:
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Problematik der durchgestrichenen Hakenkreuze

Am 29. September 2006 verurteilte das Landgericht Stuttgart einen Versandhändler von „antifaschistischen Gütern“, d.h. z.B. Aufnäher mit durchgestrichenen Hakenkreuzen, wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 a Abs. 1 Nr. 1 und 2, 86 Abs. 1 Nr. 4 Strafgesetzbuch (StGB) zu einer Geldstrafe von insgesamt 3.600 Euro. Danach sei es rechtswidrig, Aufdrucke auf T-Shirts, Postern, Anhängern oder ähnlichem zu verwenden, welche sich offensichtlich bewusst gegen die auf ihnen dargestellte Symbolik aussprechen - unabhängig davon, unter welchem Slogan sie verfasst und beworben wurden (beispielsweise "Nazis raus!"). Begründet wird dies damit, dass es sich bei § 86a StGB unstreitig um einen abstrakten Gefährdungstatbestand handele und daher die politische Meinung unabhängig von der Erfüllung des Tatbestandes sei. Zudem solle die Symbolik der NS-Zeit gänzlich verbannt werden.

Das Urteil stieß sowohl seitens der Politik als auch vieler Strafrechtler auf große Empörung, weil diese Auslegung nicht vom Gesetzeszweck des § 86 a StGB gedeckt sei - das bewusste Eintreten gegen Rechtsextremismus sei förderungswürdig und nicht zu inkriminieren. Das Urteil des Landgerichts war sogar Diskussionsthema einer Debatte des Bundestages.

Der Bundesgerichtshof hob jedoch in der Revisionsentscheidung - Urteil vom 15. März 2007 – 3 StR 486/06 - das Urteil der Vorinstanz auf und sprach den Angeklagten frei. Der BGH begründete dies damit, dass der Tatbestand zu weit gefasst sei und der Einschränkung bedürfe. Insbesondere erfasse der § 86a StGB dann nicht den Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation, wenn bereits der Inhalt der Darstellung offenkundig und eindeutig die Gegnerschaft zu der Organisation und ihrer Ideologie zum Ausdruck bringe; auch unabhängig davon, ob Artikel mit solcher Symbolik aus kommerziellen Interessen massenhaft vertrieben werden. Es bestehe in sofern auch keine Nachahmungsgefahr, weil die Anhänger rechtsextremer Organisationen Darstellungen, in denen solche Kennzeichen in gegnerischer Zielrichtung verwendet werden, als Verhöhnung der ihnen „heiligen“ Symbole empfänden und selbst nicht gebrauchen würden.


Quelle: Wikipedia

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